Beglaubigte Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde
Für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung oder eine erneute Eheschließung verlangen Gerichte und Standesämter eine beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils.
Wir übersetzen Scheidungsurteile, Scheidungsurkunden und zugehörige gerichtliche Beschlüsse aus dem Arabischen und Türkischen beglaubigt ins Deutsche. Gerade bei gerichtlichen Texten kommt es auf juristisch präzise Formulierungen an — seit 1990 unsere tägliche Arbeit.
Anerkannt bei Behörden und Gerichten
Jede Übersetzung wird mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk versehen und von deutschen Behörden, Gerichten und Standesämtern anerkannt. Für Gerichte und Behörden rechnen wir nach JVEG ab; für Privataufträge erhalten Sie ein kostenloses, unverbindliches Angebot.
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